Sie müssen 14 Mal zum Unterricht erscheinen. Je nach Lernfähigkeit können aber auch mehr Stunden notwendig sein; diese werden bei uns aber nicht zusätzlich berechnet. Sie können so oft am Unterricht teilnehmen, bis Sie die theoretische Prüfung bestehen.

Grundsätzlich gilt, dass der Fahrlehrer die Anzahl der Ausbildungsstunden festlegt, dabei sind aber bestimmte Fahrten gesetzlich vorgeschrieben, die auf keinen Fall ausgelassen werden dürfen.

  • Überlandfahrten:  5 Stunden
  • Autobahnfahrten:  4 Stunden
  • Nachtfahrten:  3 Stunden