Wann kann ich loslegen?
Im Prinzip können Sie jederzeit anfangen.
Die Unterrichtsstunden sind so ausgerichtet, dass der Einstieg nach Belieben stattfinden kann, jedoch sollten Sie nach dem Start regelmäßig teilnehmen, um kein Kapitel zu verpassen. Zudem können wir so Ihren Lernfortschritt nachvollziehen und gezielt Tipps zu problematischen Fragen geben.
Womit fange ich an?
Zuerst sollten Sie die benötigten Unterlagen sammeln. Dazu gehören:
- Biometrisches Passbild
- Teilnahmebestätigung des Kurses "Lebensrettende Sofortmaßnahmen"
- Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
- Kopie des Personalausweises
- Führerschein (sofern vorhanden)
Wann und wo fahre ich?

Wir fahren an sechs Tagen die Woche. Sagen Sie uns einfach, wann Sie wo sind und wir geben Ihnen nach Absprache einen Termin. Wir holen Sie auch von Zuhause, von der Schule oder von der Arbeit ab, solange es der Terminkalender zulässt.
Wann sind die Prüfungen?
Wir beurteilen Ihre Prüfungsreife anhand Ihrer Ergebnisse der Fragebögen und Ihres Fahrverhaltens während der praktischen Ausbildung. Wenn wir der Meinung sind, dass Sie an der Prüfung teilnehmen können, dann sprechen wir gemeinsam einen Termin ab.
Die theoretische Prüfung kann normalerweise nach 14 Unterrichtsbesuchen angetreten werden. Wenn es um die Fahrstundenanzahl bis zur praktischen Prüfung geht, liegt die Anzahl der Fahrstunden individuell an der Leistungsfähigkeit bzw. Begabung des Schülers.
Eine Faustformel sagt, dass die Anzahl der Fahrstunden in der Grundausbildung ungefähr dem Lebensalter des Fahrschülers entspricht, hinzu kommen die gesetzlich vorgeschriebenen 12 Sonderfahrten.
Wie oft muss ich teilnehmen?
Sie müssen 14 Mal zum Unterricht erscheinen. Je nach Lernfähigkeit können aber auch mehr Stunden notwendig sein; diese werden bei uns aber nicht zusätzlich berechnet. Sie können so oft am Unterricht teilnehmen, bis Sie die theoretische Prüfung bestehen.
Grundsätzlich gilt, dass der Fahrlehrer die Anzahl der Ausbildungsstunden festlegt, dabei sind aber bestimmte Fahrten gesetzlich vorgeschrieben, die auf keinen Fall ausgelassen werden dürfen.
- Überlandfahrten: 5 Stunden
- Autobahnfahrten: 4 Stunden
- Nachtfahrten: 3 Stunden