Seit Januar 2020 gibt es eine neue Führerscheinklasse: B196

Diese Klasse erfordert einen Führerschein der Klasse B (mindestens 5 Jahre Besitz) und erlaubt durch gezielten Unterricht die Krafträder der Klasse A1 zu fahren. Diese dürfen bis zu 125 cm³ Hubraum verfügen und max. 11 kW Leistung bei 0,1 kW/kg Leistungsgewicht erbringen. Durch vier Doppelstunden theoretischen Unterricht und mindestens zehn Fahrstunden werden alle erforderlichen Unterrichtsinhalte vermittelt. Da anschließend weder eine theoretische, noch eine praktische Prüfung erforderlich ist, ist diese Klasse vor allem für Motorradfahrer interessant, die bereits einen PKW-Führerschein erworben haben.

Hier finden Sie alle Führerscheinklassen im Überblick.